Synodalwahl in der Sächsischen Landeskirche
Die Landessynode ist das Leitungsgremium der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche, welches die Kirchgemeinden vertritt. Sie besteht aus 80 Mitgliedern, von denen 60 gewählt und 20 berufen werden. Die Landessynode fällt weitreichende Entscheidungen für die Entwicklung unserer Landeskirche, die für das kirchliche Leben wegweisend und bindend sind. Da die Legislatur des bisherigen Gremiums im nächsten Frühjahr endet wird am 8. März 2026 die neue, und damit 29. Landessynode gewählt.
Um in diesem Kichenparlament alle Belange der gemeindlichen Arbeit gut abzubilden, wünschen wir uns auch eine starke Vertretung der Kirchenmusik. Gerade für diesen Bereich möchten wir als SPM engagierten Bläserinnen und Bläsern Mut machen, über eine eigene Kandidatur für die Landessynode nachzudenken.
Gewählt wird in den einzelnen Wahlkreisen der Kirchenbezirke. Für eine Kandidatur wendet man sich an die entsprechenden Wahlleiter. Informationen darüber erhält man in den jeweiligen Superintendenturen. Jede Kandidatin, jeder Kandidat benötigt eine Unterstützerliste, die im Vorfeld beizubringen ist. Das Meldeformular zum Vorschlag für eine Kandidatur steht hier direkt zum Download bereit.
Hier gibt es alle Informationen auf der Homepage der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens.