Bläserdienst seit 11. Januar
Was für Posaunenchöre möglich und geboten ist
Die jetzigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie gelten vorläufig bis 7. März. Was bedeuten sie für unseren Bläserdienst?
Üben, spielen, dranbleiben – Tipps, Noten, Videos:
In reduzierter Besetzung Choräle aus dem Gesangbuch spielen – folgende Kombinationen versprechen einen guten Klang:
- Einstimmig: nur Melodie (Sopran- oder Tenorlage)
- Zweistimmig: Melodie (Sopran- oder Tenorlage) + Bass
- Dreistimmig:
a) Sopran + Alt + Bass
b) Sopran + Tenor + Bass
c) Melodie in Tenorlage + Alt + Bass
d) Melodie in Tenorlage + Tenor + Bass
Die folgenden Hinweise beziehen sich auf
- die aktuellen Regelungen der Landeskirche und auf die
- Schutzverordnung des Freistaats Sachsen (gültig vom 15.02.2021 bis 07.03.2021)
Die nötigen Maßgaben sind zum Teil sehr eng. Das Spielen im Duett bleibt immer eine Möglichkeit. Darüberhinaus bitte ich darum, die Vorgaben beim diakonischen Blasen im Freien mit Augenmaß und lebensdienlich anzuwenden. Christian Kollmar
Gottesdienste und gottesdienstliche Veranstaltungen:
- Weiterhin ist in Gottesdiensten in Räumen auf das Singen und auf das bläserische Spiel (sowohl in Gruppen als auch solistisch) zu verzichten, dies gilt unabhängig vom Inzidenzwert für alle Regionen der Landeskirche (siehe landeskirchliche Regelungen);
- weiterhin gilt dies auch für den Eingangsbereich von Kirchen und gottesdienstlichen Räumen (vgl. die landeskirchlichen Regelungen).
- In Gottesdiensten im Freien (z.B. bei Beerdinungen am Grab) ist das Musizieren mit Bläsern aus einem Hausstand mit max. einer weiteren Person eines anderen Hausstandes in entsprechendem Abstand möglich (vgl. die landeskirchlichen Regelungen).
Diakonisches Blasen im Duett (oder in familiärer Kleinstgruppe) ist möglich:
- mit Personen aus einem Hausstand plus einer weiteren Person (vgl. Schutzverordnung § 2b Ausgangsbeschränkung, Absatz 1, Satz 15 mit Verweis auf § 2 (1) Kontaktbeschränkung) und in entsprechendem Abstand,
- nur im Freien an Orten und in Situationen, in denen abgesichert ist, dass sich Menschen nicht begegnen (vgl. Schutzverordnung § 3 (1) Mund-Nasenbdeckung),
- insbesondere dort, wo das Anliegen verwirklicht wird, mit unseren Klängen hilfsbedürftige Menschen zu besuchen, z.B. vor Senioren- und Pflegeheimen und ähnlichen diakonischen Einrichtungen (vgl. Schutzverordnung § 2b. Ausgangsbeschränkung,Absatz 1, Satz 11),
- und natürlich zuhause oder vom Balkon!…
Unterrichten von Jungbläsern ist nur digital möglich:
- Unterricht in Musikschulen und privater Musikunterricht (in physischer Begegnung) ist zurzeit untersagt, vgl. Schutzverordnung § 4.(2).14.
- Die nunmehr dort gemachten, sehr begrenzten Ausnahmen für Einzelunterricht unter besonders strengen Hygienauflagen – z.B. zur Vorbereitung auf ein 2021 anstehendes Musikstudium – treffen nicht den unmittelbaren Zweck unserer Jungbläserschule und können in deren Rahmen nicht geregelt werden.
- In digitaler Form, z.B. per Skype oder Zoom, kann Jungbläserunterricht stattfinden.