Bläserdienst aktuell
Dranbleiben, rausgehen und spielen!
Differenziert ermöglichen statt pauschal einschränken, um dieses Ziel geht es.
Der Orientierungsplan der Landeskirche (vom 12. März) behält weiterhin seine Gültigkeit, demgemäß bleiben auch die folgenden Hinweise aktuell. Eine Erneuerung des Orientierungsplans ist in Arbeit (Information vom 28. Mai).
Nach den aktuellen freistaatlichen Informationen (siehe hier) gilt: Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 können ab 31.05. bis zu zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten zusammenkommen.
Nach der aktuell gültigen Bundesverordnung werden Geimpfte und Genesene bei einer zahlenmäßig vorgegebenen Begrenzung von Kontakten nicht mitgezählt (Genaueres hier, Verordnungstext hier, insbesondere § 4 und § 8).
Orientierungsplan der Landeskirche (vom 12. März 2021)
>> Genauere Informationen der Landeskirche (Aufklapp-Zeile "Kirchenmusik")
>> EPiD-Sammlung: Tipps zum Üben und Dranbleiben (Noten, Videos und mehr)
>> Tipps zum Wiedereinstieg von unseren Landesposaunenwarten
Osterchoräle zu zweit oder alleine (Traugott Fünfgeld)
Choräle zu zweit oder alleine (Traugott Fünfgeld)
Choräle und Volkslieder: Melodie – hoch
Choräle und Volkslieder: Melodie – tief
Das Folgende bezieht sich auf den Orientierungsplan der Landeskirche, Punkt Gottesdienst und Chorarbeit.
Wir bitten darum, insbesondere die Möglichkeit zum diakonischen und missionarischen Blasen im Freien großzügig wahrzunehmen!
Diakonisches Blasen ist möglich:
- im Freien mit Abstand (bei Inzidenz über 50 im Quintett, bei Inzidenz unter 50 als ganzer Chor)
- Bei Inzidenz unter 50 auch innen im Quartett (im geeigneten Raum)
Bläserisches Spiel bei gottesdienstlichen Veranstaltungen ist möglich:
- im Freien mit Abstand (bei Inzidenz über 50 im Quintett, bei Inzidenz unter 50 als ganzer Chor)
- im Innenraum mit Abstand solistisch (bei Inzidenz 50–200) oder im Quartett (bei Inzidenz unter 50)
Chorarbeit ist eingeschränkt möglich:
- bei Inzidenz unter 50: mit Abstand von 2 Metern zueinander
- bei Inzidenz 50–200: im Quartett mit Abstand von 2 Metern zueinander
- bei Inzidenz über 200: nicht.
Unterrichten von Jungbläsern:
- Unterricht ist digital (z.B. per Videokonferenz) möglich. Einzelunterricht ist mit tagesaktuellen neagtiven Testergebnissen möglich, sofern Inzidenzwert und Bestimmungen im Landkreis nicht dagegen sprechen.
- Seit dem 10. Mai 2021 sind vollständig geimpfte bzw. genesene Personen in Sachsen von der Testpflicht ausgenommen. Als vollständig geimpft gelten Personen 14 Tage nach der letzten Impfung. Als vollständig genesen gelten Personen für die 6 Monate nach einer Genesung von einer COVID19-Infektion. Dies muss mit Test- bzw. Impfbescheinigungen nachgewiesen werden können.
- Genaue Informationen zu den Regelungen des Freistaats ergingen an die Lehrerenden und können in der Geschäftselle nachgefragt werden.
- Ob und in welcher Weise Jungbläserunterricht stattfindet, kann nicht zentral (durch die SPM) geregelt werden. Die Lehrkräfte besprechen das bitte mit Schülern, deren Eltern und Kirchgemeinden und geben zur Abrechnung der Geschäftsstelle Bescheid, wie sie es handhaben.