Bläserdienst im Sommer
Bei Inzidenz unter 10 fallen viele Beschränkungen weg.
Was gilt genau?
Corona-Schutz-Verordnung (Fassung vom 26. August, gültig bis 22. September)
Orientierungsplan der Landeskirche (vom 11. Juni)
Für Inzidenzen über 10 gibt der Orientierungsplan der Landeskirche übersichtlich Auskunft. Die Situation "Inzidenz unter 35" wird innerhalb der Spalte "Inzidenz unter 50" durch Fußnoten dargestellt.
Für Inzidenzen unter 10 gibt die Landeskirche folgende Hinweise:
- Die Mindestabstände von 1,50 m sind beizubehalten.
- Auf die Kontaktnachverfolgung kann in Gottesdiensten und kirchlichen Angeboten unter Einhaltung der Abstände verzichtet werden.
- Auf Mund-Nasen-Schutz kann in Gottesdiensten und anderen kirchlichen Angeboten unter Einhaltung der Abstände verzichtet werden. Wo Mindestabstände verringert werden sollen, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Das Singen in Chören und das Musizieren in Bläserchören ist mit entsprechendem Abstand möglich. Falls eine Verringerung des Abstands notwendig ist oder der Abstand nicht eingehalten werden kann, sollte das zuständige Gremium sich über andere Schutzmaßnahmen (z.B. tagesaktueller Test) verständigen.
Wir wünschen allen Bläserinnen und Bläsern einen segensreichen Sommer: voller Musik und voller Gemeinschaft!