Zusammenhalt pflegen
Proben und Gottesdienste mit 3G möglich
Dankbar informieren wir über den erneuerten Orientierungsplan der Landeskirche: Er sieht vor, dass Proben und gottesdienstliches Bläserspiel unter der Bedingung von 3G (statt bislang 2G) stattfinden können. Natürlich ist erst recht 1G ("alle getestet") sinnvoll und möglich.
Orientierungsplan Stand 3.3.2022
Gegenüber der bisherigen 2G-Regelung ist dies ein großer und wichtiger Schritt nicht nur für die Musikpraxis, sondern vor allem für den sozialen Frieden in unseren Chören und Gemeinden. Durch 3G oder 1G ("alle getestet") werden Posaunenchöre, zu denen geimpfte und ungeimpfte Personen gehören, endlich nicht länger zerrissen.
Nach wie vor ermutigen wir zum Impfen und bitten zugleich, beieinander zu bleiben. Dies ist nun wieder viel leichter möglich!
Gesellschaftlicher Zusammenhalt fängt da an, wo sich Menschen unterschiedlicher Meinung dafür einsetzen, miteinander auszukommen. Dafür müssen sie aber auch regelmäßig zusammenkommen. Nun können sie dies auch wieder tun: Chöre sind mit ihren wöchentlichen Proben nicht individuelle Freizeit, sondern Keimzellen sozialer Verbindlichkeit vor Ort.
In Innenräumen bleibt Bläserspiel möglich, soange die "Schwellenwerte" (nach § 21a.1 der Notfallverordnung) nicht überschritten werden. Diese gelten nicht sachsenweit, sondern differenziert nach Landkreis bzw. kreisfreier Stadt (Bekanntgabe der Zahlen siehe hier).
Dabei gilt für Kirchenmusik-Konzerte als Bedingung weiterhin 2G+, für Proben und gottesdientliches Bläserspiel 3G oder 1G ("alle getestet").
Im Freien bleibt das Bläserspiel mit Abstand zueinander immer und ohne weitere Bedingung möglich.
Alle Regelungen sind im landeskirchlichen Orientierungsplan übersichtlich dargestellt.