Bläserdienst ab März
Fangt wieder an wie der Frühling!
Die aktuellen Corona-Bestimmungen geben wieder mehr Raum und Luft.
Aktualisierter Orientierungsplan der Landeskirche vom 03. März 2022
Aktualisierung 17. März:
- Zurzeit ist der Schwellenwert von 1300 ("Belegung Normalbetten durch Covid-Erkrankte") zwar leicht überschritten.
- Aber für diesen Fall hat der Freistaat keine weiteren Maßnahmen definiert, die jetzt Geltung hätten, sondern sich solche lediglich vorbehalten (Schutzverordnung §1,1).
- Deshalb können wir auch nach Auskunft der Landeskirche davon ausgehen, dass die bisherigen Regelungen (wie sie im Folgenden notiert sind) weiterhin gelten und vorerst keine Verschärfungen vorgenommen werden müssen.
Die aktuell gültige Spalte ist im Orientierungsplan schnell erkennbar, sie ist farblich hervorgehoben. Demnach gilt:
- Bläserdienst in Innenräumen ist möglich mit Abstand und Einhalten von "3G" der Mitwirkenden.
- Das betrifft nicht nur Proben und Gottesdienste, sondern nun auch wieder Konzerte (Maskenpflicht bis zum Einnehmen des eigenen Platzes).
- Bläserdienst im Freien mit Abstand ist ohne weitere Bedingung möglich.
Der Frühling hat wieder begonnen – tun wir's auch!
Wir erinnern auch gerne an unsere "Tipps zum Wiedereinstieg" (hier).
Für Gottesdienste erläutert die Landeskirche zum Orientierungsplan Folgendes:
- Es entfällt die Pflicht zum Nachweis/zur Kontrolle der 3G-Regel für Gottesdienste (Bläserdienst, wie gesagt, unter 3G-Bedingung, weil am Platz ohne Maske) .
- Einen freiwilligen Selbsttest vor dem Gottesdienst empfehlen wir jedoch weiterhin allen Mitwirkenden und Besucherinnen und Besuchern der Gottesdienste.
- Außerdem entfällt die Pflicht zum Durchführen der Kontaktnachverfolgung sowie die Begrenzung der Gottesdienstdauer und des Gemeindegesangs.
Staatliche Corona-Schutz-Verordnung (gültig 4.–19. März)