Neue Corona-Schutzverordnung
Für die Kirchenmusik ändert sich nichts.
Die aktuelle staatliche Schutzverordnung und die entsprechenden landeskirchlichen Regelungen gelten seit 18. Juli. Speziell für Kirchenmusik und Bläserarbeit ändert sich allerdings nichts, nach wie vor gelten hier die Rahmenbedingungen für die kirchliche Arbeit vom 15. Mai (inklusive Abstands- und Hygieneregeln). Die nächste Allgemeinverfügung wird Ende August erwartet.
Hier sind die Einzelheiten aufgelistet.
Versuchen wir, verantwortlich und zugleich zuversichtlich und mit Augenmaß unseren Dienst zu tun!
Wir danken allen Bläserinnen und Bläsern für ihre Kreativität und Geduld und wünschen einen schönen Sommer!