Freiheit und Hygieneschutz in Corona-Zeiten
Hinweise für den Dienst von Posaunenchören
Wir danken allen Bläserinnen und Bläsern vor Ort für alle Anstrengungen und die große Kreativität, welche die Corona-bedingten Einschränkungen uns abverlangen!
Die aktuelle staatliche Schutzverordnung gilt seit 01. September. Sie bringt eine entscheidende Erleichtung für Bläserinnen und Bläser: So beträgt der gebotene Mindestabstand zueinander nur noch 2 Meter seitlich und 3 Meter in Blasrichtung. Die nächste Allgemeinverfügung wird Ende Oktober erwartet.
Für alle Orte von Veranstaltungen wird ein Hygienekonzept, für geschlossene Räume zudem ein Lüftungskonzept der Kirchgemeinde vorausgesetzt. Dazu und zur geforderten Kontaktnachverfolgung bietet die Landeskirche außerdem Vorlagen. Alle Infos finden Sie auf der Seite der Landeskirche unter der ersten Aufklapp-Zeile "Kirchliche Angebote ab dem 1. September".
Hilfen aus Sicht der Bläserarbeit für die Kirchgemeinden zur Erstellung des Hygienschutzkonzepts:
Die landeskirchlichen Empfehlungen gemäß den Verhältnissen vor Ort in einem Hygienschutzkonzept zu konkretisieren, ist nicht Sache des Posaunenchors selbst, sondern der jeweiligen Kirchgemeinde (Pfarramt), natürlich im Austausch mit ihren Gruppen und Kreisen, wie dem Posaunenchor.
Die Hinweise der Landeskirche finden Sie hier unter der Aufklapp-Zeile "Kirchenmusik: Chorproben, Musikgruppen, Bläserkreise". Dem entsprechen unsere erweiterten Empfehlungen:
Das Wichtigste für den Dienst von Posaunenchören, Stand 4.9.2020, zusammengestellt von der SPM.
Mindestabsatnd: Transparenz erleichtert Akzeptanz, das ist unser Wunsch. Hier ein paar aktualisierte Informationen, wie die Regelungen zum Mindestabstand (2 Meter seitlich, 3 Meter in Blasrichtung) zustande kommen:
Infos und Hintergründe zum gebotenen Mindestabstand (Stand 4.9.20)
Versuchen wir, verantwortlich und zugleich zuversichtlich und mit Augenmaß unseren Dienst zu tun! In der aktuellen Lage bleibt es für uns als Posaunenchöre besonders geboten, das missionarische Blasen im Freien vor diakonischen Einrichtungen zu pflegen!