Bläserdienst im "stillen November"
Was nun für Posaunenchöre dran ist
Im November gelten neue, schärfere staatliche Bestimmungen zur Eindämmung der Pandemie. Aktuell erreichen uns Nachfragen, ob Posaunenchor-Proben und gottesdienstliches Bläserspiel im November möglich bleiben.
Mut und Zumutung. Geistliches Wort vom 7. November (Christian Kollmar)
Grundsätzlich gilt: Das Vorgehen des Posaunenchors ist mit dem Pfarramt bzw. dem Kirchvorstand der Kirchgemeinde abzusprechen.
Wir informieren hier über das, was im Sinne der neuen staatlichen Verordnung gilt. (Das Folgende entspricht unserer Aktualisierung vom 31.10.2020 in dieser Meldung.)
Wie immer, finden Sie hier die aktuellen Informationen der Landeskirche.
Aktuelle Verordnung des Freistaats Sachsen (vom 30.10., gültig 02.11. bis 30.11.)
Gottesdienste sind nach wie vor möglich (vgl. §2.4), aber dabei ist in kirchlichen Räumen das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (außer bei der Einnahme des Abendmahls) verpflichtend (vgl. §3.1.5.d), was das bläserische Musizieren im Gottesdienst ausschließt.
Im Blick auf das Proben ist zu bedenken: "Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis insgesamt maximal zehn Personen gestattet" (§2.1).
Auch wenn eine Chorprobe keine Öffentlichkeit mit Publikumsverkehr darstellt: Eine Probe (mit Personen aus mehr als zwei Hausständen) entspricht nicht dem Sinn und der Intention der neuen Verordnung, wonach es jetzt gerade darum geht, "die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen außer den Angehörigen des eigenen Hausstandes auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren" (§1.1).
Das sind für uns als Posaunenchöre erneut heftige Einschnitte, die nur sehr schwer zu ertragen sind. Vielleicht hilft uns die Einsicht, im November auf Proben und Bläserdienst in Gottesdiensten zu verzichten, um die Hoffnung haben zu können, dann in der Advents- und Weihnachtszeit umso verlässlicher und weniger eingeschränkt Dienst tun und Gottesdienst feiern zu können.
Umso wichtiger ist jetzt, dass wir "Bläser der Hoffnung" bleiben und tun, was möglich ist, insbesondere im Freien (ohne Publikumsverkehr, z.B. vor diakonischen Einrichtungen) in Kleinstgruppen aus ein bis zwei Hausständen. Zum 11. November siehe dafür die Aktion des Ev. Posaunendienstes in Deutschland: #Martinstag.