Bläserdienst ab dem 14. Dezember
Was jetzt gilt und geboten ist.
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie gelten seit dem 14. Dezember in verschärfter Form. Was bedeuten sie für unseren Bläserdienst?
>> TIPPS UND NOTEN ZUM SPIELEN IN REDUZIERTER BESETZUNG (SPM)
Gemeinsames Wort zum Advent (Landeskirche, Bistum, ACK Sachsen)
>> Landeskirche: Aktuelle Regelungen vom 14. Dezember 2020
Freistaat Sachsen: Schutzverordnung (gültig vom 14.12.2020 bis 10.01.2021)
Die folgenden Hinweise beziehen sich auf die Regelungen der Landeskirche und auf die Verordnung des Freistaats Sachsen (gültig bis zum 10. Januar 2021).
Zu beachten sind ggf. weitere strengere Regeln kommunaler Behörden vor Ort.
Gottesdienste, die von der Kirchgemeinde veranstaltet werden:
- Ausführliche Hinweise gibt die Landeskirche auf Ihrer Seite, siehe dort zur "Kirchenmusik ab dem 14. Dezember".
- In Gottesdiensten in Räumen ist auf das Singen und auf das bläserische Spiel (sowohl in Gruppen als auch solistisch) vollständig zu verzichten.
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In Gottesdiensten im Freien ist zwar kein Gesang, aber das bläserische Spiel von bis zu 5 Bläsern aus bis zu 2 Hausständen möglich, mit den bekannten Mindestabständen (der Bläser zueinander und zu den anderen Teilnehmern).
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Entsprechend kann vor oder nach dem Gottesdienst eine Gruppe von bis zu 5 Bläsern aus bis zu 2 Hausständen mit Mindestabstand zueinander im Freien spielen, aber nicht vor dem Eingangsbereich der Kirche oder des kirchlichen Raums (vgl. Schutzverordnung § 3.1.6.d), sondern nur von einem Ort aus, an dem abgesichert ist, dass sich Menschen nicht begegnen (vgl. §3.1).
Diakonisches Blasen in Kleinstgruppen ist möglich:
- mit bis zu 5 Bläsern aus bis zu 2 Hausständen mit dem bekannten deutlichen Mindestabstand zueinander (2x3 Meter),
- nur im Freien an Orten und in Situationen, in denen kein Mundnaseschutz getragen werden muss, d.h. in denen abgesichert ist, dass sich Menschen nicht begegnen (vgl. Schutzverordnung §3.1)
- nur dort, wo das Anliegen verwirklicht wird, mit unseren Klängen hilfsbedürftige Menschen zu besuchen, z.B. vor Senioren- und Pflegeheimen und ähnlichen diakonischen Einrichtungen (vgl. Schutzverordnung § 2a Satz 8 – Ausgangsbeschränkung),
- und natürlich zuhause oder vom Balkon!…
>> TIPPS UND NOTEN ZUM SPIELEN IN REDUZIERTER BESETZUNG (SPM)