Bläserdienst ab November
Hinweise zu Vorwarnstufe und Überlastungsstufe
Bitte beachten – unsere aktuellen Corona-Infos finden sich an anderer Stelle (mit Datum vom 22.11.) – bitte hier klicken.
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Seit 19.11. gilt in Sachsen die Überlastungsstufe, seit 22.11. die neue staatliche Notfall-Verordnung.
Sächsische Corona-Notfall-Verordnung, gültig 22.11. bis 12.12. (Infos und Download) ***
Wir erwarten eine baldige Aktualisierung des landeskirchlichen Orientierungsplans.
Was gilt nach der staatlichen Verordnung?
- Proben und Konzerte sind untersagt (§ 11, Absat 1 + 2), andere kirchliche Versammlungen nur mit 3G-Nachweis möglich (§ 18).
- Im Freien bleibt gemeinsames Bläserspiel von kleinen Gruppen mit Mindestabstand möglich (nach der allgemeinen Kontaktbeschränkung § 6 gilt: ein Hausstand plus 1 Person; bei der Ermittlung der Personenzahl werden Geimpfte & Genesene sowie Kinder unter 16 Jahren nicht mitgezählt).
Solches diakonische Blasen im Freien vor sozialen Einrichtungen (von kleinen Gruppen unter Beachtung der Schutzmaßnahmen) halten wir zurzeit für geboten.
Nach wie vor teilen wir zudem die Impf-Ermutigung von Sächsischem Musikrat und Landeskirchenmusikdirektor.
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Der landeskirchliche Orientierungsplan vom 5.11. und seine Bestimmungen, wie sie nachfolgend aufgeführt werden, sind durch die aktuelle Notfall-Verordnung seit 22.11. bereits überholt. Sobald der Orientierungsplan aktualisiert ist, stellen wir ihn hier ein. Zu den aktuellen Bestimmungen laut Notfall-Verorndung siehe oben in dieser Meldung.
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Landeskirchlicher Orientierungsplan (Fassung vom 05.11.2021)
Nach diesem landeskirchlichen Orientierungsplan vom 5.11. gilt:
Gottesdienste sollen weiterhin grundsätzlich für jeden offen sein, ohne 3G-Nachweis. Bläsermusik im Gottesdienst können wir zum Teil trotzdem ermöglichen, und zwar wie folgt:
- immer im Freien (wo sich dies einrichten lässt): mit Abstand, ohne 3G-Nachweis;
- bei Vorwarnstufe: in Innenräumen mit Abstand und mit aktuellem Schnelltest aller bläserisch Mitwirkenden (das Kürzel "3G+" wird im Orientierungsplan in diesem Sinne verwendet, das heißt, dass sich hier Ungeimpfte plus Geimpfte & Genesene testen lassen müssen; es findet keine Trennung in Geimpfte und Nicht-Geimpfte statt);
- bei Überlastungsstufe: in Innenräumen keine gemeinsame Bläsermusik im Gottesdienst möglich, da die Gemeinde ohne 3G-Nachweis teilnehmen können soll. Da dies bei Proben & Konzerten nicht der Fall ist, sind hier auch die Regelungen anders:
Proben und Konzerte in Innenräumen sind wie folgt möglich:
- bei Vorwarnstufe: mit Abstand und mit 3G-Nachweis;
- bei Überlastungsstufe: mit Abstand und 2G-Nachweis, d.h. Ungeimpfte können nicht bläserisch mitwirken; zum Umgang damit siehe unsere Empfehlung unten.
Genaueres (zu Abständen und Mund-Nase-Schutz) siehe in den Fußnoten des landeskirchlichen Orientierungsplans.
Bitte bleibt beieinander! Die aufgeführten Maßnahmen sind dafür da, vieles zu ermöglichen. Einzelne Maßnahmen, insbesondere der eventuelle Ausschluss von Ungeimpften bei Proben und Konzerten (2G) in der Überlastungsstufe, können aber zu bleibenden Zerwürfnissen innerhalb der Chorgemeinschaft führen. Wo dies der Fall ist oder befürchtet werden muss, empfehlen wir, auf das gemeinsame Blasen in Innenräumen zu verzichten und stattdessen zum diakonischen Blasen ins Freie zu gehen: Bläserdienst im Freien mit Abstand zueinander bleibt immer möglich, ohne weitere Bedingung.
Unabhängig davon teilen wir nach menschlichem Ermessen nach wie vor die Impf-Ermutigung von Sächischem Musikrat und Landeskirchemusikdirektor.
Bleiben wir beieinander, welche Haltung zur Pandemie wir als Einzelne auch haben mögen! Nehmen wir uns selbst nicht wichtiger als unseren gemeinsamen Dienst. Seid nicht unbedingt einer Meinung, aber: "Seid eines Sinnes untereinander. Trachtet nicht nach hohen Dingen, sondern haltet euch zu den niedrigen. Haltet euch nicht selbst für klug." (Paulus, Römer 12,16)