Bläserdienst seit Mitte Januar
Schwellenwerte und Möglichkeiten
Die staatliche Notfallverordnung (gültig 14.01. bis 06.02.2022) trifft Regelungen in Abhängigkeit bestimmter "Schwellenwerte" (§ 21a). Eine Differenzierung mit den Begriffen "Vorwarnstufe" und "Überlastungsstufe" gibt es nicht mehr.
– Das Folgende ist seit dem 03.02. überholt, siehe unsere aktuelle Meldung vom 03.02. –
Inzwischen ignorieren die staatlichen Maßnahmen die Belange der Breitenkultur schon so lange, dass wir auf folgendes eigens hinweisen wollen: Gemeinsam mit dem Sächsischen Musikrat ermutigen wir zum Impfen und setzen uns zugleich dafür ein, dass die staatlichen Coronamaßnahmen baldmöglichst ernst nehmen, was sie bislang in keiner Weise berücksichtigten:
Die vielen kleinen Laien-Ensembles in Sachsen (wie auch die Posaunenchöre) sind nicht individuelle Freizeit, bei der man durch "2G" von Ungeimpften möglicherweise verlangen kann, dass sie darauf verzichten. Sie sind mit ihrer allwöchentlichen Probenarbeit vielmehr Keimzellen des gesellschaftlichen Zusammenhalts, die durch „2G“ vielerorts zerrissen werden. Hier müssen – der gesellschaftlichen Bindekräfte wegen – Zugangsmöglichkeiten für alle Personen geschaffen werden ("3G" oder "alle getestet“); bislang zeigt sich diese Einsicht noch nicht in den staatlichen Maßnahmen. Vergleiche auch das Statement des Musikrats.
Der landeskirchliche Orientierungsplan zeigt übersichtlich, was in welcher Situation auf welche Weise möglich ist.
In der aktualisierten Fassung vom 17.01.22 ist zudem kenntlich gemacht, dass die Spalten "10–35" und "über 35" zurzeit nicht gelten:
Landeskirchlicher Orientierungsplan (aktualisierte Fassung vom 17. Januar 2022)
Die "Schwellenwerte" nach § 21a.(1) der Notfallverordnung gelten nicht sachsenweit, sondern differenziert nach Landkreis bzw. kreisfreier Stadt (Bekanntgabe der Zahlen siehe hier).
Staatliche Notfallverordnung, gültig 14.01. bis 06.02.2022
Einzelne Hinweise für Posaunenchöre gemäß dem Orientierungsplan der Landeskirche:
- Bläserspiel in Gottesdiensten ist unter der Maßgabe "2G+" möglich, oberhalb der "Schwellenwerte" nur für 1 Soloinstrument.
- Proben und Konzerte sind unterhalb der "Schwellenwerte" unter der Maßgabe "2G+" möglich.
- Diakonisch-missionarisches Blasen mit Abstand im Freien ist immer möglich.
Für den Zusammenhalt in den Chören vor Ort ist es eine Belastung, dass Bläserspiel in Gottesdienst und Proben offiziell nicht unter der Maßgabe "alle getestet", sondern nur unter der Maßgabe "2G+" möglich sind (§ 21a.9). Deshalb wiederholen wir unsere Bitte: Findet bitte Formen, wie ihr beieinanderbleibt, ohne bleibende Zerwürfnisse zu provozieren. Bläserdienst im Freien mit Abstand bleibt immer möglich.
Andauernde Entrüstung macht wehrlos. Geistliches Wort von Christian Kollmar
Lasst uns miteinander im Gespräch bleiben, gerade auch da wo es schwerfällt, einander zu verstehen.