Freiheit und Hygieneschutz in Corona-Zeiten
Hinweise für den Dienst von Posaunenchören
Wir danken allen Bläserinnen und Bläsern vor Ort für alle Anstrengungen und die große Kreativität, welche die Corona-bedingten Einschränkungen uns abverlangen!
Die aktuelle staatliche Schutzverordnung gilt seit 01. September. Sie bringt eine entscheidende Erleichtung für Bläserinnen und Bläser: So beträgt der gebotene Mindestabstand zueinander nur noch 2 Meter seitlich und 3 Meter in Blasrichtung. Die nächste Allgemeinverfügung wird Ende Oktober erwartet.
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