Bläserdienst seit Mitte Januar
Schwellenwerte und Möglichkeiten
Die staatliche Notfallverordnung (gültig 14.01. bis 06.02.2022) trifft Regelungen in Abhängigkeit bestimmter "Schwellenwerte" (§ 21a). Eine Differenzierung mit den Begriffen "Vorwarnstufe" und "Überlastungsstufe" gibt es nicht mehr.
– Das Folgende ist seit dem 03.02. überholt, siehe unsere aktuelle Meldung vom 03.02. –
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